Grundregeln für die Berechnung der SSB-Elozahlen
Auszug der wichtigsten Bestimmungen aus den Richtlinien
zur Berechnung der Elozahlen bzw. Führung einer SSB-Elorangliste.
Richtlinien zur Berechnung der Elozahlen bzw. Führung der SSB-Elorangliste.
1. Allgemeines
Art. 1.1 Das Elo-System ist ein numerisches System, bei dem prozentuelle Leistungen in Wertungsdifferenzen und umgekehrt Wertungsdifferenzen in Leistungwahrscheinlichkeiten umgewandelt werden. Die Elozahlen drücken die Spielstärke von Schachspielern aus.
Art. 1.2 Das Elo-Wertungssystems hat die Aufgabe, genaueste Messinformationen bester statistischer Qualität zu liefern.
Art. 1.3 Maßstäbe für die Berechnung der Elozahl sind die jeweiligen Gegner mit ihren aktuellen Ratingzahlen und die gegen sie erzielten Gewinnpunkte. Die Berechnung erfolgt nach speziellen Formeln und mit Hilfe der FIDE-Umrechnungstabelle(n).
Art. 1.4 Für die Auswertung eines Turniers werden immer die Elozahlen verwendet, welche bei Turnierstart gültig sind, auch wenn sich diese durch die Veröffentlichung einer neuen Rangliste ändert.
Art. 1.4 Der ASV Südtiroler Schachbund berechnet periodisch für seine Mitglieder die Elozahlen, welche der Erstellung einer Rangliste dient. Die Ermittlung der Elozahlen werden vom SSB zur Durchführung von Wettbewerben oder zur Ausrichtung der Südtiroler Mannschaftsmeisterschaft im Sinne der Turnier- und Wettkampfordnung (TUWO) des SSB oder zur Einteilung in Kategorien verwendet.
Art. 1.5 Gewertet werden nur Partien von Veranstaltungen und Turnieren, die mit einer Bedenkzeit von 60 Minuten für alle Züge gespielt werden.
Art. 1.6 Forfait-oder Kontumazpartien zählen nicht für die Rangliste.
Art. 1.7 Partien gegen ungewertete Spieler bei einem Mannschaftsturnier oder einem Turnier im Schweizer System werden nicht berücksichtigt.
Art. 1.8 Partien eines Spielers mit einer Elozahl gegen einen Spieler ohne Elozahl werden nur für den Spieler ohne Elozahl berechnet. (Ausnahme Art. 1.9)
Art. 1.9 Zweikämpfe werden nicht gewertet, wenn einer oder beide Spieler ungewertet sind.
Art. 1.10 Im Gegensatz zu Turnieren im Schweizer System oder bei Mannschaftsturnieren werden bei Rundenturnieren Ergebnisse gegen ungewertete Spieler mitgerechnet. Im Falle einer Forfait- oder Kontumazpatie entfällt diese Regelung und es gilt Art. 1.8.
Art 1.11 Die Berechnung der Elozahl und die Verwaltung und Publikation der Rangliste obliegen dem Elo-Referenten des SSB.
Art. 1.12 Für alle hier nicht angeführten Fälle gelten die Regelungen der FIDE.
2. Wertungs- und Publikationsperiode
Art. 2.1 Die Elo-Rangliste wird halbjährlich erstellt (Wertungsperiode) und den Vereinen mitgeteilt (Homepage, E-Mail u. ä.).
Art. 2.2 Die Stichdaten werden wie folgt gehandhabt:
- Ergebnisse, die zwischen 1. Jänner bis 30. Juni erzielt werden, werden für die Rangliste vom 1. Juli berücksichtigt.
- Ergebnisse, die zwischen 1. Juli und 31. Dezember erzielt werden, werden für die Rangliste vom 1. Jänner berücksichtigt.
Art. 2.3 Die Ergebnisse von Partien einer Veranstaltung (Einzelturniere oder Mannschaftsmeisterschaften, die esich über mehr als eine Wertungsperioden erstrecken, werden in der Wertungsperiode der letzten Runde gewertet. Ausnahmen können durch den Elo-Referenten bewilligt werden.
3. Aufnahme von Spielern
Art. 3.1 Jedes Mitglied des SSB oder jedes Mitglied von einem dem SSB angeschlossenen Schachverein erhält eine Identifikationsnummer, sobald er die Bedingung zur Aufnahme in die SSB-Eloliste erfüllt hat.
Art. 3.2 Neue SSB-Mitglieder, die in einer vom SSB anerkannten Wertungsliste (FIDE, FSI oder andere nationale Föderationen) figurieren, werden mit der entsprechenden Elozahl in die SSB-Rangliste aufgenommen. Dabei ist an den SSB ein entsprechender Antrag zu stellen. Diese übernommene Elozahl wird jedoch erst wirksam, sobald der betreffende Spieler eine vom SSB ausgewertete Partie bestreitet.
Art. 3.3 Spieler, die nicht laut Art. 3.1 und Art. 3.2 aufgenommen werden, werden als ungewertete Spieler geführt.
Art. 3.4 Ungewertete Spieler werden in die Elorangliste aufgenommen, sofern sie innerhalb von vier Wertungsperioden fünf Partien gegen Spieler mit Elozahl bestreiten. Die Elozahl wird mit der Veröffentlichung der offiziellen Rangliste wirksam.
Art. 3.5 Ungewertete Spieler erhalten die Elozahl früher, d. h. mit der monatlichen Auswertung, sofern sie innerhalb von vier Wertungsperioden fünf Partien gegen Spieler mit Elozahl bestritten haben. Die Elozahl wird sofort wirksam.
4. Inaktive und aktive Spieler
Art. 4.1 Ein Spieler gilt als inaktiv, sobald er in zwei aufeinander folgenden Wertungsperioden keine wertbare Partie gespielt hat oder im gleichen Zeitraum keine Partie zur Auswertung eingereicht hat. Der Spieler scheidet nach einem Jahr aus der Rangliste aus, behält aber seine Elozahl.
Art. 4.2 Bei Wiederaufnahme der Spieltätigkeit wird der Spieler auf Grund der letzten Elozahl wieder in der Rangliste geführt.
Art. 4.3 Ein Spieler gilt als aktiv, wenn er in zwei aufeinander folgenden Wertungsperioden mindestens eine wertbare Partie gespielt hat. Abhängig ist jedoch der Zeitpunkt der Meldung dieser gespielten Partie.
Art. 4.4 Als aktiv gilt ein Spieler auch dann, wenn er für ein Mannschaftsturnier des SSB für eine Begegnung eingesetzt wird, aber durch ein Forfait gewinnt.
5. Wertungspflichtige und wertungsberechtigte Veranstaltungen
5.1 Wertungspflichtige Veranstaltungen
Art. 5.1.1 Die Partien der Südtiroler Mannschaftsmeisterschaft (SMM) oder die von anderen Mannschaftsmeisterschaften bzw. Einzel-Veranstaltungen, die der SSB als (Mit-)Veranstalter durchführt und welche gemäß Art. gespielt werden, werden für SSB-Mitglieder verpflichtend berechnet.
Art. 5.1.2 Internationale oder nationale Turniere, an denen ein Spieler oder eine Mannschaft als offizieller Vertreter des SSB teilnimmt oder die Startgebühr vom SSB bezahlt wird, unterliegen der Wertungsberechnung.
5.2 Wertungsberechtigte Veranstaltungen
Art. 5.2.1 Vereinsmeisterschaften dürfen gewertet werden, sofern diese vom Veranstalter vor der ersten Runde beim Eloreferent zur Auswertung angemeldet werden. In der Anmeldung müssen der Turnierbeginn und das voraussichtliche Turnierende angegeben sein.
Art. 5.2.2 Spätestens nach der ersten Runde muss der Veranstalter dem Eloreferenten eine Aufstellung aller Teilnehmer mit den gültigen Elozahlen zukommen lassen.
Art. 5.2.3 Einzelturniere müssen mindestens drei Runden umfassen.
Art. 5.2.4 Die Auswertung von Rundenturnieren ist nur dann zulässig, wenn
- bei einem Turnier mit gerader Teilnehmerzahl mindestens 50 Prozent gewertet sind;
- bei einem Turnier mit ungerader Teilnehmerzahl mindestens 50 Prozent plus 0,5 Spieler (d.h. z. B. bei neun Spielern mindestens fünf) gewertet sind.
Art. 5.2.5 Turniere im In- und Ausland, an denen ein Spieler oder eine Mannschaft nicht als offizieller Vertreter des SSB teilnimmt, werden gewertet, wenn sie vom Spieler vor Beginn des Turniers schriftlich oder telefonisch angemeldet wurden. Es werden nur die Partien gegen Gegner mit einer vom SSB anerkannten Wertung gewertet.
Art. 5.2.6 Ausnahmen unterliegen der Genehmigung durch den Eloreferenten, in besonderen Fällen von der Mehrheit des SSB-Vorstandes auf Antrag des Eloreferenten oder eines Vorstandsmitglieds.
6. Meldung der Resultate von Vereinsturnieren
Art. 6.1 Nach Beendigung eines Turniers, spätestens zehn Tage danach, hat der zuständige Turnierleiter eine vollständige Turniertabelle oder eine Rangliste mit den vollständigen Einzelergebnissen oder - bei einem Einzelturnier - eine Aufstellung der Ergebnisse dem Eloreferenten zuzustellen. Wird die vorgegebene Frist von zehn Tagen nicht eingehalten oder sind die Wertungsunterlagen unvollständig oder fehlerhaft, entscheidet der Referent nach Rücksprache mit dem SSB-Vorstand über ein mögliches Strafausmaß und das Turnier wird nicht mehr gewertet.
Art. 6.2 Es ist für Veranstalter nicht zulässig, nur die Resultate einzelner Spieler zu melden.
Art. 6.3 Für die Ergebnismeldung eines Turniers im Rundensystem ist vom Veranstalter eine Kreuztabelle, aus der alle Einzelergebnisse sowie die Elozahlen der Spieler sichtbar sind, einzuschicken. Turniere nach Schweizer System werden nur dann gewertet, wenn im Bericht die Einzelergebnisse getrennt nach jeder Runde angeführt sind. Kreuztabellen werden nicht angenommen.
7. Berechnung der Elozahl für gewertete Spieler
Art. 7.1 Für die Berechnung der neuen Elozahl (Rn) ist zunächst die alte Elozahl, die Gegnerstärke, die Erwartung (We), der Entwicklungs-Koeffizient (K) und die Turnierpunkte (W) zu bestimmen.
Art. 7.2 Entwicklungs-Koeffizient (K)
Der Entwicklungs-Koeffizient ist abhängig von der eigenen Elozahl und bestimmt das Ausmaß der Wertungsänderung (ΔR).
- K = 30 für Elozahlen von 1000 bis einschließlich 1799
- K = 15 für Elozahlen ab 1800
Art. 7.3 Elo-Differenz
Die Differenz der Elozahlen bestimmt die Turniererwartung (We) und ergibt sich aus der Tabelle nach Arpad Elo.
Art. 7.4 Wertungsänderung (ΔR)
Die Wertungsänderung (ΔR) ist abhängig von der erreichten Punktzahl (W), der Erwartung (We) und dem Entwicklungs-Koeffizienten (K).
Die Berechnungsformel für die Wertungsänderung (ΔR) lautet: ΔR=(W-We) x K
Das Ergebnis wird zur alten Elozahl addiert wenn ΔR positiv ist bzw. subtrahiert, wenn ΔR negativ ist. Das Ergebnis ergibt die neue Elozahl (En).
Art. 7.5 Stellt sich bei der Auswertung eines angemeldeten Turniers (Rundenturnier, Schweizer System) heraus, dass die Wertungsänderung (ΔR) eines Sieger bzw. Co-Siegers negativ ist, werden seine Ergebnisse nicht gewertet.
Art. 7.6 Sofern eine neu berechnete Elozahl kleiner als 1000 ist, wird sie auf 1000 erhöht.
8. Berechnung der Elozahl für ungewertete Spieler
Art. 8.1 Ein ungewerteter Spieler muss mindestens fünf Partien gegen Spieler mit Elozahl innerhalb von zwei Jahren bestreiten, um eine SSB-Elozahl zu erlangen. Dabei muss zumindest ein halber Punkt erzielt werden.
Art. 8.2 Zuerst wird der Elodurschnitt (Rc) der Gegner ermittelt. Dannach wird aufgrund des Turnierergebnisses die Wertzahl (Rn) bestimmt.
Art. 8.3 Wenn das erzielte Ergebnis 50 Prozent beträgt, dann gilt:
Rn = Rc.
Art. 8.4 Wenn das erzielte Ergebnis über 50 Prozent beträgt, dann gilt:
Rn = Rc + 20 Punkte für jeden halben Punkt, der über 50 Prozent erzielt wurde.
Art. 8.5 Wenn das erzielte Ergebnis weniger als 50 Prozent beträgt, dann gilt:
Rn = Rc - (dp)
Art. 8.6 Falls ein ungewerteter Spieler an mehreren Veranstaltungen teilnimmt, werden die Ergebnisse so berechnet, als wären sie in einem Turnier gespielt worden.
Art. 8.7 Sofern eine neu berechnete Elozahl kleiner als 1000 ist, wird sie auf 1000 erhöht.
9. Monatliche Berechnung der Elozahl
Art. 9.1 Der Südtiroler Schachbund berechnet seit 1. Jänner 2012 die Elozahlen der Mitglieder monatlich neu.
Art. 9.2 Stichtag jeder Berechnung ist der letzte Tag eines Kalendermonats. Turniere, die bis zu diesem Tag abgeschlossen sind, werden berücksichtigt.
Art. 9.3 Eine neu berechnete Elozahl wird am 5. Tag eines Monats veröffentlicht und hat sofortige Gültigkeit.
10. Einspracherecht
Art. 10.1 Einsprachen gegen Entscheidungen oder gegen die Berechnung des Eloreferenten oder gegen die Wertung sind innerhalb von zehn Tagen nach Veröffentlichung der Rangliste vom Spieler selbst schriftlich (per Post oder E-Mail) an den Eloreferenten zu richten. Sie müssen detaillierte Angaben zum Spieler (Identifikationsnummer, Name und Vorname) und ein vollständiges Verzeichnis der gespielten Partien (Turnier, Datum, und Namen und Elozahlen der Gegner) enthalten. Gegen abgelehnte Einsprachen kann innerhalb von fünf Tagen beim SSB-Vorstand rekurriert werden. Dessen Entscheidung ist endgültig.
11. Erstellung der Rangliste
Art. 11.1 Bei der Veröffentlichung der Rangliste werden nur aktive Spieler angeführt.
Art. 11.2 Punktgleiche Spieler werden auf denselben Rang gesetzt.
Art. 12 Zusatzregelung
Spieler, die vor der Veröffentlichung der SSB-Elorangliste am 1. Juli 2007 mit einer Wertung von 1200 und weniger Punkten geführt wurden, seither aber nicht mehr aktiv waren bzw. keine werbare Partien mehr beim SSB zur Berechnung eingereicht haben, dürfen an den SSB einen Antrag stellen:
- diese Elozahl auf 1200 zu erhöhen und als gewerteter Spieler behandelt zu werden;
- als ungewerteter Spieler und folglich gemäß Art. 3.4 bzw. Art. 8 behandelt zu werden.
Der Antrag kann vom Spieler selber oder von dessen Verein gestellt werden. Im letzteren Fall übernimmt dieser auch die Verantwortung.
Der Antrag kann nur ein Mal gestellt werden. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung unterliegt dem SSB-Eloreferenten. Nach dessen Entscheidung kann der Antrag nicht mehr zurückgenommen werden.
13. Änderungen
Art. 13.1 Änderungen an diesen Richtlinien dürfen nur mehrheitlich vom Vorstand auf Antrag des Eloreferenten oder eines Vorstandsmitglieds beschlossen werden.
Die vorliegende Richtlinie ist vom Vorstand des ASV Südtiroler Schachbund am 4. Mai 2007 auf einstimmigen Beschluss eingeführt worden.
Letzte Änderung: August 2015
Top 10 in Südtirol
Die aktuell 10 besten Schachspieler Südtirols auf einen Blick.
Rang | Name | Verein | ELO |
1 | FM Zamengo Fulvio | Deutschnofen | 2354 |
2 | IM Bertagnolli Alexander | Kaltern/Tramin | 2345 |
3 | FM Seresin Francesco | Arci Scacchi | 2333 |
4 | FM Wohlfahrt Herbert | Ehrenburg | 2315 |
5 | FM Spornberger Maximilian | Gries | 2289 |
6 | FM Dappiano Andrea | Deutschnofen | 2286 |
7 | FM Paltrinieri Nicholas | Kaltern/Tramin | 2258 |
8 | FM Schacher Gerd | Klausen | 2248 |
9 | FM Lain Luigi | Deutschnofen | 2239 |
10 | FM Gatterer Florian | Ehrenburg | 2216 |