Turnier- und Wettkampfordnung

für das Stefansblitzturnier

 

 

Stand: 12. November 2008

 

 

 

 

 

 

Art. 1 Einleitung

 

Zweck dieser Turnierordnung ist der ordnungsgemäße Verlauf und die einwandfreie Durchführung der Blitz-Landesmeisterschaft für Vereinsmannschaften („Stefansblitzturnier").

 

 

Art. 2 Turniermodus

 

a)    Das Turnier wird im Form eines Mannschaftsturniers mit fünf Minuten Bedenkzeit ausgetragen.

b)    Gespielt wird nach den Blitz-Regeln der FIDE.

c)    Das Turnier wird im Gruppenmodus ausgetragen. Gespielt wird je nach Anzahl der teilnehmenden Mannschaften mit Hin- und Rückrunden und ggf. Play-off-Runden.

 

 

Art. 3 Mannschaftsaufstellung

 

a)    Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern plus maximal drei Ersatzspieler.

b)   Die Mannschaftsstärke errechnet sich aus der Summe der SSB-Elopunkte der besten vier gemeldeten Spieler (einschließlich Ersatzspieler) einer Mannschaft.

c)    Spieler, die noch keine SSB-Elozahl aufweisen können, werden mit 1200 Punkten berechnet.

d)    Die Aufstellung einer Mannschaft kann frei gewählt werden und ist unabhängig von Titeln oder Elozahlen.

e)    Eine Mannschaft besteht ausschließlich aus Spielern desselben Vereins. Es kann jedoch ein Spieler von einem anderen SSB-Verein eingesetzt werden, falls sich für eine Mannschaft keine andere Möglichkeit zu einer Teilnahme ergibt.

f)    Spielt ein Verein mit mehreren Mannschaften, sind diese mit römischen oder arabischen Zahlen zu kennzeichnen.

g)    Die Ergänzung eines Mannschaftsnamens mit dem Namen des Sponsors ist zulässig.

 

 

Art. 4 Spielberechtigung

 

a)   Spielberechtigt sind Mannschaften aller Vereine, welche fristgemäß beim SSB für das laufende Tätigkeitsjahr eingeschrieben sind.

b)   Spielberechtigt sind alle Spieler, welche von den eingeschriebenen SSB-Vereinen für das laufende Tätigkeitsjahr gemeldelt und ordnungsgemäß eingeschrieben oder nachgemeldet wurden.

c)   Nachmeldungen von Spielern können im Spielsaal vor Turnierbeginn gegen Entrichtung des SSB-Mitgliedsbeitrages vorgenommen werden.

d)   Über die Zulassung von Mannschaften bzw. einzelnen Spielern, welche die Voraussetzungen laut den Punkten a, b und c nicht erfüllen, entscheidet die Turnierleitung.

 

 

Art. 5 Anmeldung

 

a)   Die Turnierleitung setzt die Anmeldefrist zum Wettbewerb und das Nenngeld fest und ist Bestandteil der Ausschreibung.

b)    Innerhalb der Anmeldefrist muss beim SSB die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften telefonisch angemeldet werden.

c)    Das vollständig ausgefüllte Formular mit der Mannschaftsaufstellung ist bei der Turnierleitung bei der Anmeldung abzugeben.

d)    Änderungen an der Mannschaftsaufstellung werden nach erfolgter Abgabe der Mannschaftsmeldung nicht mehr zugelassen.

 

 

Art. 6 Einteilung

 

a)    Die Einteilung der Gruppen in A-, B- und C-Kategorie ergibt sich aus der Summe der Elopunkte (siehe Art. 3 Punkt b) der im Anmeldeforumular genannten Spieler.

b)    Nach Eingang aller Meldungen wird das Teilnehmerfeld „gedrittelt“, wobei die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften für die höchste Kategorie abgerundet wird.

 

 

Art. 7 Einsatz von Reservespieler

 

a)    Reservespieler können in jeder Mannschaft eines Vereins eingesetzt werden, vorausgesetzt, sie werden in allen zur Teilnahme zugelassenen Mannschaften als Reservespieler aufgestellt.

b)    Falls ein oder mehrere Stammspieler eine Runde pausieren, so müssen alle anderen Stammspieler auf die vorderen Bretter aufrücken und der oder die Ersatzspieler spielen auf den letzten Brettern.

 

 

Art. 8 Durchführung der Begegnungen

 

a)    Die Turnierorganisation gibt vor Turnierbeginn alle Paarungen entsprechend der Einteilung bekannt.

b)    Die erstgenannte Mannschaft spielt auf dem ersten und dritten Brett mit den weißen, auf dem zweiten und vierten Brett mit den schwarzen Figuren.

c)    Wird eine Partie mit vertauschten Farben gespielt, muss diese zu Ende gespielt werden.

d)    Der Mannschaftsführer jener Mannschaft, die gewonnen hat oder bei einem Remis die erstgenannte Mannschaft laut ausgehängter Paarungstabelle ist, ist verpflichtet, das Gesamtergebnis nach Abschluss einer Begegnung bei der Turnierleitung zu melden. 

 

 

Art. 9 Wertung der Begegnung

 

a)    Die Wertung der Einzelbegegnung erfolgt mit einem einem Punkt bei Sieg, ½ oder 0,5 Punkte bei Remis und 0 Punkte bei einer Niederlage.

b)    Das Gesamtergebnis einer Mannschaftsbegegnung ergibt sich aus der Summe der erzielten Brettpunkte.

c)    Die Wertung der Mannschaftsbegegnungen erfolgt mit drei Punkten für den Mannschaftssieg, mit einem Punkt für ein Unentschieden und mit null Punkten für die Niederlage.

d)    Die Reihung der Mannschaften erfolgt durch Summierung der Mannschaftspunkte.

e)    Bei Punktegleichheit entscheiden die summierten Brettpunkte. Falls dann noch immer Gleichstand herrscht, entscheidet der Ausgang der direkten Begegnung(-en).

 

 

Art. 10 Ausschluss vom Wettbewerb

 

Bei schwerwiegenden Vorkommnissen ist die Turnierleitung berechtigt, Spieler bzw. Mannschaften vom Wettbewerb auszuschließen bzw. zu disqualifizieren.

 

 

Art. 11 Schlussbestimmung

 

a)    Die vorliegende Turnier- und Wettkampfordnung wurde vom SSB-Vorstand erarbeitet und genehmigt und kann von diesem aufgehoben, verändert oder ergänzt werden.

b)    Die Turnierleitung oder der SSB-Vorstand sind ermächtigt, bei vorliegen besonderer Umstände die vorliegenden Bestimmungen probeweise abzuändern oder zu ergänzen.

c)    Die Delegierten der SSB-Vollversammlung sind berechtigt, Änderungsanträge in schriftlicher Form einzubringen.