Grundregeln für die Berechnung der SSB-Elozahlen
(Auszug der wichtigsten Bestimmungen aus den Richtlinien zur Berechnung der Elozahlen bzw. Führung einer SSB-Elorangliste)
Richtlinien zur
Berechnung der Elozahlen bzw. Führung der
SSB-Elorangliste 1. Allgemeines Art. 1.1 Das Elo-System ist ein
numerisches System, bei dem prozentuelle Leistungen in Wertungsdifferenzen
und umgekehrt Wertungsdifferenzen in Leistungwahrscheinlichkeiten umgewandelt
werden. Die Elozahlen drücken die Spielstärke von Schachspielern aus. Art. 1.2 Das
Elo-Wertungssystems hat die Aufgabe, genaueste Messinformationen bester
statistischer Qualität zu liefern. Art. 1.3 Maßstäbe für die
Berechnung der Elozahl sind die jeweiligen Gegner mit ihren aktuellen
Ratingzahlen und die gegen sie erzielten Gewinnpunkte. Die Berechnung erfolgt
nach speziellen Formeln und mit Hilfe der FIDE-Umrechnungstabelle(n). Art. 1.4 Für die Auswertung
eines Turniers werden immer die Elozahlen verwendet, welche bei Turnierstart
gültig sind, auch wenn sich diese durch die Veröffentlichung einer neuen
Rangliste ändert. Art. 1.4 Der ASV Südtiroler
Schachbund berechnet periodisch für seine Mitglieder die Elozahlen, welche der
Erstellung einer Rangliste dient. Die Ermittlung der Elozahlen werden vom SSB zur Durchführung von Wettbewerben oder zur
Ausrichtung der Südtiroler Mannschaftsmeisterschaft im Sinne der Turnier- und
Wettkampfordnung (TUWO) des SSB oder zur Einteilung in Kategorien
verwendet. Art. 1.5 Gewertet werden nur
Partien von Veranstaltungen und Turnieren, die mit einer Bedenkzeit von 60
Minuten für alle Züge gespielt werden. Art. 1.6 Forfait-oder Kontumazpartien zählen nicht
für die Rangliste. Art. 1.7 Partien gegen
ungewertete Spieler bei einem Mannschaftsturnier oder einem Turnier im
Schweizer System werden nicht berücksichtigt. Art. 1.8 Partien eines Spielers
mit einer Elozahl gegen einen Spieler ohne Elozahl werden nur für den Spieler
ohne Elozahl berechnet. (Ausnahme Art. 1.9) Art. 1.9 Zweikämpfe werden
nicht gewertet, wenn einer oder beide Spieler ungewertet sind. Art. 1.10 Im Gegensatz zu
Turnieren im Schweizer System oder bei Mannschaftsturnieren werden bei
Rundenturnieren Ergebnisse gegen ungewertete Spieler mitgerechnet. Im Falle
einer Forfait- oder Kontumazpatie entfällt diese Regelung und es gilt Art.
1.8. Art 1.11 Die Berechnung der
Elozahl und die Verwaltung und Publikation der Rangliste obliegen dem
Elo-Referenten des SSB. Art. 1.12 Für alle hier nicht
angeführten Fälle gelten die Regelungen der FIDE. 2. Wertungs- und
Publikationsperiode Art. 2.1 Die Elo-Rangliste wird
halbjährlich erstellt (Wertungsperiode) und den Vereinen mitgeteilt
(Homepage, E-Mail u. ä.). Art. 2.2 Die Stichdaten werden
wie folgt gehandhabt: -
Ergebnisse, die zwischen 1.
Jänner bis 30. Juni erzielt werden, werden für die Rangliste vom 1. Juli
berücksichtigt. -
Ergebnisse, die zwischen 1.
Juli und 31. Dezember erzielt werden, werden für die Rangliste vom 1. Jänner
berücksichtigt. Art. 2.3 Die Ergebnisse von
Partien einer Veranstaltung (Einzelturniere oder Mannschaftsmeisterschaften,
die esich über mehr als eine Wertungsperioden erstrecken, werden in der Wertungsperiode
der letzten Runde gewertet. Ausnahmen können durch den Elo-Referenten
bewilligt werden. 3. Aufnahme von Spielern Art. 3.1 Jedes Mitglied des SSB
oder jedes Mitglied von einem dem SSB angeschlossenen Schachverein erhält
eine Identifikationsnummer, sobald er die Bedingung zur Aufnahme in die
SSB-Eloliste erfüllt hat. Art. 3.2 Neue SSB-Mitglieder, die in einer vom SSB
anerkannten Wertungsliste (FIDE, FSI oder andere nationale Föderationen)
figurieren, werden mit der entsprechenden Elozahl in die SSB-Rangliste
aufgenommen. Dabei ist an den SSB ein entsprechender Antrag zu stellen. Diese
übernommene Elozahl wird jedoch erst wirksam, sobald der betreffende Spieler
eine vom SSB ausgewertete Partie bestreitet. Art. 3.3 Spieler, die nicht
laut Art. 3.1 und Art. 3.2 aufgenommen werden, werden als ungewertete Spieler
geführt. Art. 3.4 Ungewertete Spieler
werden in die Elorangliste aufgenommen, sofern sie innerhalb von vier
Wertungsperioden fünf Partien gegen Spieler mit Elozahl bestreiten. Die Elozahl
wird mit der Veröffentlichung der offiziellen Rangliste wirksam Art. 3.5 Ungewertete Spieler
erhalten die Elozahl früher, d. h. mit der monatlichen Auswertung, sofern sie
innerhalb von vier Wertungsperioden fünf Partien gegen Spieler mit Elozahl bestritten
haben. Die Elozahl wird sofort wirksam. 4. Inaktive und aktive Spieler Art. 4.1 Ein Spieler gilt als
inaktiv, sobald er in zwei aufeinander folgenden Wertungsperioden keine
wertbare Partie gespielt hat oder im gleichen Zeitraum keine Partie zur
Auswertung eingereicht hat. Der Spieler scheidet nach einem Jahr aus der
Rangliste aus, behält aber seine Elozahl. Art. 4.2 Bei Wiederaufnahme der
Spieltätigkeit wird der Spieler auf Grund der letzten Elozahl wieder in der
Rangliste geführt. Art. 4.3 Ein Spieler gilt als
aktiv, wenn er in zwei aufeinander folgenden Wertungsperioden mindestens eine
wertbare Partie gespielt hat. Abhängig ist jedoch der Zeitpunkt der Meldung
dieser gespielten Partie. Art. 4.4 Als aktiv gilt ein
Spieler auch dann, wenn er für ein Mannschaftsturnier des SSB für eine
Begegnung eingesetzt wird, aber durch ein Forfait gewinnt. 5. Wertungspflichtige und
wertungsberechtigte Veranstaltungen 5.1 Wertungspflichtige
Veranstaltungen Art. 5.1.1 Die Partien der Südtiroler
Mannschaftsmeisterschaft (SMM) oder die von anderen
Mannschaftsmeisterschaften bzw. Einzel-Veranstaltungen, die der SSB als (Mit-)Veranstalter
durchführt und welche gemäß Art. gespielt werden, werden für SSB-Mitglieder
verpflichtend berechnet. Art. 5.1.2 Internationale oder
nationale Turniere, an denen ein Spieler oder eine Mannschaft als offizieller
Vertreter des SSB teilnimmt oder die Startgebühr vom SSB bezahlt wird,
unterliegen der Wertungsberechnung. 5.2 Wertungsberechtigte
Veranstaltungen Art. 5.2.1
Vereinsmeisterschaften dürfen gewertet werden, sofern diese vom Veranstalter
vor der ersten Runde beim Eloreferent zur Auswertung angemeldet werden. In
der Anmeldung müssen der Turnierbeginn und das voraussichtliche Turnierende
angegeben sein. Art. 5.2.2 Spätestens nach der
ersten Runde muss der Veranstalter dem Eloreferenten eine Aufstellung aller
Teilnehmer mit den gültigen Elozahlen zukommen lassen. Art. 5.2.3 Einzelturniere
müssen mindestens drei Runden umfassen. Art. 5.2.4 Die Auswertung von
Rundenturnieren ist nur dann zulässig, wenn -
bei einem Turnier mit gerader
Teilnehmerzahl mindestens 50 Prozent gewertet sind; -
bei einem Turnier mit ungerader
Teilnehmerzahl mindestens 50 Prozent plus 0,5 Spieler (d.h. z. B. bei neun
Spielern mindestens fünf) gewertet sind. Art. 5.2.5 Turniere im In- und
Ausland, an denen ein Spieler oder eine Mannschaft nicht als offizieller
Vertreter des SSB teilnimmt, werden gewertet, wenn sie vom Spieler vor Beginn
des Turniers schriftlich oder telefonisch angemeldet wurden. Es werden nur
die Partien gegen Gegner mit einer vom SSB anerkannten Wertung gewertet. Art. 5.2.6 Ausnahmen
unterliegen der Genehmigung durch den Eloreferenten, in besonderen Fällen von
der Mehrheit des SSB-Vorstandes auf Antrag des Eloreferenten oder eines
Vorstandsmitglieds. 6. Meldung der Resultate von
Vereinsturnieren Art. 6.1 Nach Beendigung eines
Turniers, spätestens zehn Tage danach, hat der zuständige Turnierleiter eine vollständige
Turniertabelle oder eine Rangliste mit den vollständigen Einzelergebnissen
oder - bei einem Einzelturnier - eine Aufstellung der Ergebnisse dem
Eloreferenten zuzustellen. Wird die vorgegebene Frist von zehn Tagen nicht
eingehalten oder sind die Wertungsunterlagen unvollständig oder fehlerhaft,
entscheidet der Referent nach Rücksprache mit dem SSB-Vorstand über ein
mögliches Strafausmaß und das Turnier wird nicht mehr gewertet. Art. 6.2 Es ist für
Veranstalter nicht zulässig, nur die Resultate einzelner Spieler zu melden. Art. 6.3 Für die
Ergebnismeldung eines Turniers im Rundensystem ist vom Veranstalter eine
Kreuztabelle, aus der alle Einzelergebnisse sowie die Elozahlen der Spieler
sichtbar sind, einzuschicken. Turniere nach Schweizer System werden nur dann
gewertet, wenn im Bericht die Einzelergebnisse getrennt nach jeder Runde
angeführt sind. Kreuztabellen werden nicht angenommen. 7. Berechnung der Elozahl für
gewertete Spieler Art. 7.1 Für die Berechnung der
neuen Elozahl (Rn) ist zunächst die alte Elozahl, die Gegnerstärke, die
Erwartung (We), der Entwicklungs-Koeffizient (K) und die Turnierpunkte (W) zu
bestimmen. Art. 7.2
Entwicklungs-Koeffizient (K) Der Entwicklungs-Koeffizient
ist abhängig von der eigenen Elozahl und bestimmt das Ausmaß der
Wertungsänderung (ΔR). K für Elozahlen von 1000 bis
einschließlich 1799 = 30 K für Elozahlen ab 1800
= 15 Art. 7.3 Elo-Differenz Die Differenz der Elozahlen
bestimmt die Turniererwartung (We) und ergibt sich aus der Tabelle nach Arpad
Elo. Art. 7.4 Wertungsänderung
(ΔR) Die Wertungsänderung (ΔR)
ist abhängig von der erreichten Punktzahl (W), der Erwartung (We) und dem
Entwicklungs-Koeffizienten (K). Die Berechnungsformel für die
Wertungsänderung (ΔR) lautet: ΔR=(W-We) x K Das Ergebnis wird zur alten
Elozahl addiert wenn ΔR positiv ist bzw. subtrahiert, wenn ΔR
negativ ist. Das Ergebnis ergibt die neue Elozahl (En). Art. 7.5 Stellt sich bei der Auswertung
eines angemeldeten Turniers (Rundenturnier, Schweizer System) heraus, dass
die Wertungsänderung (ΔR) eines Sieger bzw. Co-Siegers negativ ist,
werden seine Ergebnisse nicht gewertet. Art. 7.6 Sofern eine neu
berechnete Elozahl kleiner als 1000 ist, wird sie auf 1000 erhöht. 8. Berechnung der Elozahl für
ungewertete Spieler Art. 8.1 Ein ungewerteter
Spieler muss mindestens fünf Partien gegen Spieler mit Elozahl innerhalb von
zwei Jahren bestreiten, um eine SSB-Elozahl zu erlangen. Dabei muss zumindest
ein halber Punkt erzielt werden. Art. 8.2 Zuerst wird der
Elodurschnitt (Rc) der Gegner ermittelt. Dannach wird aufgrund des
Turnierergebnisses die Wertzahl (Rn)
bestimmt. Art. 8.3 Wenn das erzielte
Ergebnis 50 Prozent beträgt, dann gilt: Rn = Rc. Art. 8.4 Wenn das erzielte
Ergebnis über 50 Prozent beträgt, dann gilt: Rn = Rc + 20 Punkte für jeden
halben Punkt, der über 50 Prozent erzielt wurde. Art. 8.5 Wenn das erzielte
Ergebnis weniger als 50 Prozent beträgt, dann gilt: Rn = Rc - (dp) Art. 8.6 Falls ein ungewerteter
Spieler an mehreren Veranstaltungen teilnimmt, werden die Ergebnisse so
berechnet, als wären sie in einem Turnier gespielt worden. Art. 8.7 Sofern eine neu
berechnete Elozahl kleiner als 1000 ist, wird sie auf 1000 erhöht. 9. Monatliche Berechnung der
Elozahl Art. 9.1 Der Südtiroler
Schachbund berechnet seit 1. Jänner 2012 die Elozahlen der Mitglieder
monatlich neu. Art. 9.2 Stichtag jeder
Berechnung ist der letzte Tag eines Kalendermonats. Turniere, die bis zu diesem Tag abgeschlossen sind,
werden berücksichtigt. Art. 9.3 Eine neu berechnete
Elozahl wird am 5. Tag eines Monats veröffentlicht und hat sofortige
Gültigkeit. 10. Einspracherecht Art. 10.1 Einsprachen gegen
Entscheidungen oder gegen die Berechnung des Eloreferenten oder gegen die
Wertung sind innerhalb von zehn Tagen nach Veröffentlichung der Rangliste vom
Spieler selbst schriftlich (per Post oder E-Mail) an den Eloreferenten zu
richten. Sie müssen detaillierte Angaben zum Spieler (Identifikationsnummer,
Name und Vorname) und ein vollständiges Verzeichnis der gespielten Partien
(Turnier, Datum, und Namen und Elozahlen der Gegner) enthalten. Gegen
abgelehnte Einsprachen kann innerhalb von fünf Tagen beim SSB-Vorstand
rekurriert werden. Dessen Entscheidung ist endgültig. 11. Erstellung der Rangliste Art. 11.1 Bei der
Veröffentlichung der Rangliste werden nur aktive Spieler angeführt. Art. 11.2 Punktgleiche Spieler
werden auf denselben Rang gesetzt. Art. 12 Zusatzregelung Spieler,
die vor der Veröffentlichung der SSB-Elorangliste am 1. Juli 2007 mit einer
Wertung von 1200 und weniger Punkten geführt wurden, seither aber nicht mehr
aktiv waren bzw. keine werbare Partien mehr beim SSB zur Berechnung
eingereicht haben, dürfen an den SSB einen Antrag stellen: a) diese Elozahl auf 1200 zu
erhöhen und als gewerteter Spieler behandelt zu werden; b) als ungewerteter Spieler und
folglich gemäß Art. 3.4 bzw. Art. 8 behandelt zu werden. Der
Antrag kann vom Spieler selber oder von dessen Verein gestellt werden. Im
letzteren Fall übernimmt dieser auch die Verantwortung. Der
Antrag kann nur ein Mal gestellt werden. Die Entscheidung über Annahme oder
Ablehnung unterliegt dem SSB-Eloreferenten. Nach dessen Entscheidung kann der
Antrag nicht mehr zurückgenommen werden. 13. Änderungen Art. 11.1 Änderungen an diesen
Richtlinien dürfen nur mehrheitlich vom Vorstand auf Antrag des Eloreferenten
oder eines Vorstandsmitglieds beschlossen werden. Die
vorliegende Richtlinie ist vom Vorstand des ASV Südtiroler Schachbund am 4. Mai
2007 auf einstimmigen Beschluss eingeführt worden. Letzte Änderung: August 2015
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